Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.256 Anfragen

Filesharing Minderjähriger

Urheberrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein zum Tatzeitpunkt 12 Jahre altes Kind einen Filesharingverstoß begangen, der Anschlußinhaber wurde abgemahnt. Der Anschlußinhaber begründete seinen Widerspruch im Klageverfahren damit, dass das Kind von seinen Eltern sehr nachhaltig auf die Gefahren des Internets hingewiesen wurde und es wurde verboten insbesondere Filesharing zu betreiben.

Daraufhin wurde der Minderjährige zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Freistellung von den durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert - erfolglos, so dass sich ein Gericht mit der Sache befassen musste. In der ersten Instanz unterlag der Filesharer vollständig, das OLG Hamm bestätigte dieses Urteil nun. Der Einwand fehlender Einsichtsfähigkeit griff nicht, da der hierfür erforderliche Beweis nicht erbracht werden konnte.


OLG Hamm, 28.01.2016 - Az: I-4 U 75/15

ECLI:DE:OLGHAM:2016:0128.4U75.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant