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Schmerzensgeld bei Bestattung am falschen Ort

Familienrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Erleidet ein Hinterbliebener psychische Schäden, weil ein verstorbener Verwandter vom Bestattungsunternehmen am falschen Ort bestattet wurde, so kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin beauftragte den Beklagten mit der Einäscherung und anschließenden (Urnen-)Seebestattung ihres am 05.02.2017 verstorbenen Ehemannes.

Im Vorfeld der Trauerfeier am 09.02.2017 fand - insoweit unstreitig - jedenfalls ein Gespräch zwischen der Klägerin, der Zeugin U. und dem Zeugen L. E. statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ein Bestattungsformular des Beklagten ausgefüllt. Ferner gelangte eine handgeschrieben Kostenaufstellung der Klägerseite zu den Unterlagen des Zeugen L. E.. In einem weiteren Gespräch wurde zudem der weitere Mitarbeiter der Beklagten, der Zeuge F. E. hinzugezogen.

Der Ehemann der Klägerin wurde im Rahmen einer anonymen Seebestattung in der Ostsee beigesetzt.

Nachdem die Klägerin von dem Ort der Bestattung erfahren hatte, wandte sie sich an den Beklagten und forderte über ihre Prozessbevollmächtigte ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000,00 Euro.

Eine Zahlung erfolgte nicht. Der Beklagte erließ der Klägerin lediglich unter Hinweis auf Kulanz den in Rechnung gestellten Betrag i.H.v. 192,00 Euro für die anonyme Seebestattung.

Die Klägerin behauptet, sie habe sich mit dem Beklagten auf eine Seebestattung in der Nordsee geeinigt. Sie habe gegenüber dem Beklagten ausdrücklich betont, dass ihr eine Bestattung in der Nordsee wichtig gewesen sei, da sie und ihr Ehemann eine besondere Verbindung zur Nordsee gehabt hätten.

Die Klägerin behauptet ferner, dass sie aufgrund der Nachricht, dass ihr Ehemann tatsächlich in der Ostsee bestattet worden sei, ein Psychotrauma erlitten habe. Sie leide seitdem unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen. Sie habe sich in ärztliche Behandlung begeben müssen und könne es nicht verwinden, ihrem Ehemann seinen Wunsch, in der Nordsee bestattet zu werden, nicht erfüllt zu haben.


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