Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Der Halter eines privat genutzten Pkw, welcher
unfallbedingt nicht genutzt werden kann, hat auch dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug anmietet.
Bei dem verunfallten Fahrzeug handelte es sich vorliegend nicht um ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeug, sondern um ein in Eigenregie aus Komponenten verschiedener Baureihen von BMW aufgebautes und im Februar 2014 zugelassenes Unikat.
Die Parteien stritten vorliegend darum, ob ein
Nutzungsausfall für 365 Tage zu zahlen war.
Hierzu führte das Gericht aus:
Nach der Beweisaufnahme bestehen keine Zweifel daran, dass die Klägerin den erforderlichen Nutzungswillen hatte und auf das streitgegenständliche Fahrzeug als Alltagsfahrzeug, insbesondere für die Wege von und zu ihrer täglichen Arbeit angewiesen war.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.