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Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es verstößt gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und großzügig Termine verschiebt, weil Verfahrensbeteiligte Urlaub machen. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen.


OLG Koblenz, 03.08.2021 - Az: 7 WF 535/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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