Gegen eine Verfügung des Amtsgerichts, in der dieses die Anregung eines Vaters ablehnt, aufgrund der Einführung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots in der Schule seiner Kinder ein Verfahren gem. § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) einzuleiten, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
OLG Nürnberg, 05.08.2021 - Az: 7 WF 657/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.