Gegen eine Verfügung des Amtsgerichts, in der dieses die Anregung eines Vaters ablehnt, aufgrund der Einführung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots in der Schule seiner Kinder ein Verfahren gem. § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) einzuleiten, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
OLG Nürnberg, 05.08.2021 - Az: 7 WF 657/21
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