Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.869 Anfragen

Sechsmonatiges Bildungsprogramm zur Berufsvorbereitung: Berufsausbildung oder nicht?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, welches - wie im Streitfall - das 18 Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG u.a. dann, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Dies war im Streitzeitraum der Fall.

In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Unter den weiten Begriff der Berufsausbildung fällt aber nicht jedweder Erwerb von Fertigkeiten; erforderlich ist vielmehr ein konkreter Bezug der erworbenen Kenntnisse zum angestrebten Beruf, welcher bei Tätigkeiten zu Erlangung allgemeiner Erfahrungswerte fehlt.

Eine solche Abgrenzung ist insbesondere erforderlich bei der Vermittlung oder dem Erwerb von Fähigkeiten, die (auch) der Erlangung sozialer Erfahrungen, der Persönlichkeits- und Charakterbildung oder der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl dienen.

Die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und dem angestrebten Beruf besteht, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG