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Auslandsunterhalt: Anforderung für Gewährung von Vollstreckungsschutz durch Bundesgerichtshof
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schaffen Sie Klarheit über den Unterhalt mit einer ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineDie Gewährung von Vollstreckungsschutz durch den Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht kann in einem auf die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach völkerrechtlichen Verträgen gerichteten Verfahren nur nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 und 3 iVm § 57 AUG erfolgen.
Sie scheidet aus, wenn es der Schuldner verabsäumt hat, bereits im Beschwerdeverfahren einen Antrag gemäß § 52 Abs. 2 AUG unter Glaubhaftmachung, dass die weiter gehende Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, zu stellen (Fortführung von BGH, 26.06.2013 - Az: XII ZB 19/13 und BGH, 17.06.2009 - Az: XII ZB 82/09).
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Lilli Rahm, 79111 Freiburg