Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Zu Unrecht ausgezahltes Pflegegeld: Nichterbe zur Rückzahlung verpflichtet

Familienrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte von der Klägerin ausgezahltes Pflegegeld in Höhe von 496,27 Euro zurückverlangen kann.

Die Klägerin ist eines von vier Kindern der am 12. August 2012 verstorbenen und bei der Beklagten gesetzlich pflegeversicherten R. R. (nachfolgend: Versicherte). Die Versicherte bezog von der Beklagten Pflegegeld. Mit Bescheid vom 29. Oktober 2012 bewilligte die Beklagte rückwirkend ab dem 1. Dezember 2011 Leistungen der Pflegestufe III. Hinsichtlich des Nachzahlbetrages in Höhe von 496,27 Euro wandte sich die Beklagte an die Klägerin und übersandte ihr ein Formular, mit dem die Klägerin am 18. November 2012 durch Ankreuzen erklärte, dass sie die einzige Erbin der verstorbenen Versicherten sei und dass sie den erhaltenen Betrag an die Beklagte zurückzahle, sollte sich wider Erwarten auf Grund von vorgelegten Nachweisen ergeben, dass weitere bezugsberechtigte Erben vorhanden seien. Auf Grund dieser Erklärung zahlte die Beklagte den Betrag von 496,27 Euro an die Klägerin aus.

Die Beklagte erhielt im Dezember 2012 davon Kenntnis, dass die Versicherte ein Testament errichtet hatte, in welchem nur die übrigen drei Kinder als Erben eingesetzt wurden, nicht aber die Klägerin. Nach vorheriger Anhörung erließ die Beklagte unter dem 10. Januar 2013 einen Bescheid und forderte von der Klägerin 496,27 Euro zurück. Mit weiterem Bescheid vom 8. März 2013 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass auch unter Ermessensgesichtspunkten nicht auf eine Rückforderung verzichtet werden könne. Den eingelegten Widerspruch der Klägerin wies sie mit Widerspruchsbescheid vom 2. April 2013 zurück.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LSG Thüringen, 08.11.2017 - Az: L 6 P 445/16 NZB


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant