Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.881 Anfragen

Umgangsregelung wegen Coronapandemie ändern?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Regelungsbedürfnis für eine Abänderung einer Umgangsregelung wegen der Coronapandemie kann vorliegen, wenn die Umgangspflegerin die Übergaben des Kindes nicht mehr begleiten kann, weil sie zur Risikogruppe für schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung zählt.

Da sich die Eltern nach der entsprechenden Information der Umgangspflegerin im zu entscheidenden Fall nicht darüber einigen konnten, wie die Übergaben nun stattfinden sollten, beantragte der Verfahrensbeistand eine Abänderung des Umgangs.

Da weder Kind noch Eltern zur Risikogruppe gehörten, kommt in einem solchen Fall vorübergehend eine Begleitung der Übergaben per Telefon oder Videokonferenz in Betracht. Das Interesse an der Aufrechterhaltung der Bindung und der Durchführung persönlicher Kontakte überwog nach Ansicht des Gerichts gegenüber den gesundheitlichen Risiken. Schließlich war zudem zum Entscheidungszeitpunkt nicht absehbar, wann der Umgang wieder normal durchgeführt werden kann.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim