Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.641 Anfragen

Kürzung der laufenden Altersversorgung und der Versorgungsausgleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nach § 33 Abs. 3 VersAusglG ist die Kürzung in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, höchstens jedoch in Höhe der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte aus den Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung, aus denen der Antragsteller eine laufende Versorgung bezieht.

Da der titulierte Unterhalt im vorliegenden Fall über der Differenz der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers lag, kommt von dieser doppelten Obergrenze die zweite Alternative zum Zuge.

Eine Tenorierung, in der die Aussetzung der Kürzung nur in Entgeltpunkten, begrenzt durch den vom Antragsteller zu zahlenden Unterhaltsbetrag, angegeben wird, kommt nicht in Betracht. Vielmehr ist der Aussetzungsbetrag konkret zu beziffern.

Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, 21.03.2012 - Az: XII ZB 234/11) muss der gerichtliche Titel über die Aussetzung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente den Umfang der Aussetzung betragsmäßig festlegen und darf sich jedenfalls nicht auf eine Aussetzung des vollen Kürzungsbetrags beschränken, auch wenn der fiktive Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegenwärtig die Rentenkürzung übersteigt. Der gerichtliche Titel ist nur dann bestimmt genug, wenn er den Umfang der Aussetzung betragsmäßig festlegt oder sich dieser zumindest ohne weiteres aus dem Titel errechnen lässt (BGH, 21.03.2012 - Az: XII ZB 234/11).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Bremen, 26.11.2019 - Az: 5 UF 43/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant