Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.774 Anfragen

Betreuungsleistungen und Kindergeld sind keine eigenen Einkünfte

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schaffen Sie Klarheit über den Unterhalt mit einer ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes.

Ein Schuldner, der minderjährige Kinder nicht betreut, muss also mit seinem Arbeitseinkommen den vollen Barbedarf der Kinder bestreiten.

Entsprechend sind die Pfändungsgrenzen zu ziehen.

Das Kindergeld stellt nach gefestigter Rechtsprechung kein Einkommen in Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar. Es dient dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen. Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als zweite und weitere Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in der Tabelle zu § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen.

Diese Würdigung wird durch die seit dem 1. Januar 2008 maßgebliche Neuregelung des § 1612b BGB, durch die das Kindergeld als unterhaltsrechtliches Einkommen des Kindes behandelt wird, nicht in Frage gestellt. Dies gilt schon deswegen, weil das Kindergeld weiterhin bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages berücksichtigt wird. Außerdem hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 1612b BGB lediglich von der Rechtsprechung bereits zuvor entwickelte Grundsätze, denen zufolge das Kindergeld zur Deckung des Barunterhalts des Kindes zu verwenden ist. Die Zielsetzung des Gesetzes, mit Hilfe des Kindergeldes das Existenzminimum des Kindes zu sichern, würde beeinträchtigt, wenn das Kindergeld auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet würde.


BGH, 19.12.2019 - Az: IX ZB 83/18

ECLI:DE:BGH:2019:191219BIXZB83.18.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.774 Beratungsanfragen

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant