Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.390 Anfragen

Erneute Heirat und der Anspruch auf Familienunterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Haben die geschiedenen Ehegatten einander wieder geheiratet, kann der Anspruch auf Familienunterhalt zu einer Anpassung nach § 33 VersAusglG führen.

Voraussetzung ist, dass ohne die Kürzung der Versorgung der Beitrag des Ausgleichspflichtigen zum Familienunterhalt höher wäre als der des Berechtigten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Haben die geschiedenen Ehegatten einander wieder geheiratet, kann nach herrschender Meinung auch ein Unterhaltsanspruch nach § 1360 BGB zu einer Anpassung nach § 33 VersAusglG bzw. der Vorgängervorschrift § 5 VAHRG führen. Dies soll nach Auffassung des OVG Münster (OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - Az: 1 A 2307/07) jedenfalls dann der Fall sein, wenn der Ausgleichspflichtige deutlich mehr zum Familieneinkommen beiträgt als der Ausgleichsberechtigte.

Die vorgenannte Einschränkung erscheint folgerichtig. Auch im Falle eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach §§ 1569 ff. BGB gilt, dass der Unterhalt mit Wirkung der Anpassung tatsächlich gezahlt werden muss. Denn über unterbliebene Zahlungen hätte der Ausgleichspflichtige den Versorgungsträger nach § 34 Abs. 5 VersAusglG zu unterrichten mit der Folge, dass dieser die Aussetzung beenden könnte, § 34 Abs. 6 VersAusglG. Der Familienunterhalt kann folglich nur dann zu einer Aussetzung der Kürzung führen, wenn - ohne Kürzung der Versorgung - der Beitrag des Ausgleichspflichtigen zum Familienunterhalt höher wäre als der des Berechtigten. Nur in diesem Fall entspricht die Situation nämlich der Doppelbelastung des Ausgleichspflichtigen, die der Gesetzgeber bei Fassung der Härteregelungen § 5 VAHRG bzw. § 33 VersAusglG im Blick hatte.


OLG Hamm, 12.03.2024 - Az: 7 UF 153/23

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0312.7UF153.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant