Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Urlaubsreise in Türkei ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Parteien stritten vorliegend darum, ob ein Elternteil bei gemeinschaftlicher Sorge über eine Urlaubsreise in die Türkei entscheiden durfte.

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. so sind sie berechtigt und verpflichtet, die ihre Kinder betreffenden Entscheidungen in eigener Verantwortung und gegenseitigem Einvernehmen, also gemeinsam zu treffen.

Können sie sich trotz entsprechender Bemühungen nicht einigen, hat die nur von einem Elternteil befürwortete Maßnahme grundsätzlich zu unterbleiben.

Gemäß § 1628 BGB kann das Familiengericht in derartigen Situationen die Entscheidungsbefugnis aber dann auf einen Elternteil allein übertragen, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist und seinem Wohl am besten entspricht.

Eine Urlaubsreise in die Türkei ist in der derzeitigen Lage keine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die trotz des bestehenden Mitsorgerechts die Kindesmutter als Obhut ausübender Elternteil gem. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB alleine entscheiden kann, sie bedarf der Zustimmung des mitsorgeberechtigten Kindesvaters.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant