- Familienrecht
- Urteile
Umzug ins Ausland und die Anordnung einer Nachlassverwaltung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Im vorliegenden Fall beantragten die Nachlassgläuber die Anordnung der Nachlassverwaltung, weil die Alleinerbin durch ihr Verhalten und auch durch ihre Vermögenslage die Befriedigung der Ansprüche der Nachlassgläubiger als
Pflichtteilsberechtigte gefährde indem wesentliche Nachlassgegenstände veräußern wolle und sie sich im Ausland ohne Angabe der Adresse befinde.
Nach § 1981 Abs. 2 BGB ist auf Antrag eines Nachlassgläubigers die Nachlassverwaltung anzuordnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass durch das Verhalten oder die Vermögenslage des Erben gefährdet wird (Satz 1); allerdings kann der Antrag nicht mehr gestellt werden, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind (Satz 2).
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.748 Beratungsanfragen
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant