Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Kein Kindergeld bei Abbruch des Studiums

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Hochschulstudium endet spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, kann aber auch bereits zuvor mit Erbringung aller Prüfungsleistungen beendet sein.

Die Berufsausbildung endet auch dann, wenn das Kind ein Studium - ungeachtet einer fortbestehenden Immatrikulation - durch Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung endgültig abgebrochen hat.

Ein Kind befindet sich nur solange in Berufsausbildung, soweit es sich ernstlich auf einen Berufsabschluss vorbereitet. Nach der Mitteilung des Prüfungsausschusses über den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruches kann hiervon nicht mehr ausgegangen werden.


FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - Az: 3 K 65/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen