Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.934 Anfragen

Notarieller Erbverzicht während der Ehe und die erneute Heirat

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Eheleute haben im zu entscheidenden Fall in der Vormerkung des notariellen Vertrages ausdrücklich die Motivation für die nachfolgenden Regelungen festgehalten und bestimmt, dass sie „sowohl für die Zeit, in der wir in Zukunft getrennt leben sollten, als auch den Fall der Ehescheidung“ regeln.

20 Jahre nach Abschluss des Ehevertrags heirateten die Eheleute erneut.

Die nachfolgenden Vereinbarungen wurden also nur für den Fall einer tatsächlichen (endgültigen) Trennung geschlossen, wie sich aus der Formulierung „getrennt leben sollten“ ergibt. Das gilt auch für den bei dieser Gelegenheit in derselben Urkunde erklärten Erbverzicht, der sich nur auf die damals bestehende Ehe beziehen konnte und nicht greift, wenn sich die Eheleute erst scheiden lassen und dann erneut heiraten. Durch die im Dezember 2009 erneut geschlossene (zweite) Ehe wurden die Erbansprüche erstmals (wieder) begründet.

Der Erb-und Pflichtteilsverzicht hat auf Grund der erneuten Eheschließung keine Bedeutung mehr.


OLG Düsseldorf, 22.02.2017 - Az: I-3 Wx 16/17

ECLI:DE:OLGD:2017:0222.I3WX16.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach