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Ausländischer vollstreckbarer Unterhaltsvertrag und der erneute Unterhaltsantrag im Inland

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag, der auf einen ausländischen vollstreckbaren Unterhaltsvertrag gestützt ist, kann im Hinblick auf eine mögliche Vollstreckbarerklärung im Inland jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn und soweit ein entsprechender Antrag bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde.

Das gilt auch, wenn der Antragsteller nicht alle ihm im Vollstreckbarerklärungsverfahren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat.


BGH, 10.10.2018 - Az: XII ZB 109/17

ECLI:DE:BGH:2018:101018BXIIZB109.17.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal