Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.136 Anfragen

Masterstudium nach Bachelorstudium und das Kindergeld

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kindergeld ist nicht stets zu versagen, wenn die beabsichtigte Fortsetzung einer einheitlichen Ausbildung nicht im Monat nach Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts angezeigt wird. Vielmehr stellt die Regelung V 6.1 Abs. 1 Satz 8 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2017) allgemein auf die Glaubhaftmachung einer Absicht ab.

Im Streitfall ergab sich die Absicht der Fortsetzung des Studiums aber bereits aus dem tatsächlichen Geschehensablauf, so dass es auf eine Glaubhaftmachung nicht mehr ankam. Darüber hinaus kann der Zeitpunkt einer Anzeige allenfalls ein Indiz gegen die Glaubhaftigkeit eines Vortrags sein, eine Kindergeldfestsetzung aber nicht vollständig ausschließen, wenn die Sachverhaltsumstände im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind. Unabhängig davon ist das Gericht an Verwaltungsanweisungen nicht gebunden.


FG Münster, 31.10.2018 - Az: 7 K 1015/18 Kg

ECLI:DE:FGMS:2018:1031.7K1015.18KG.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant