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Versorgungsausgleich - Mögliche Bezugsgrößen bei externer Teilung fondsgebundener Anrechte der betrieblichen Altersvorsorge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Durchführung der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge. Trotz der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Ausgleich auch weiterhin auf der Basis eines konkreten Kapitalbetrages erfolgen.

Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss (BGH, 19.07.2017 - Az: XII ZB 201/17) lediglich die Möglichkeit eröffnet, den Versorgungsausgleich auch auf der Basis der Teilung der Fondsanteile durchzuführen, insoweit aber keine Verpflichtung ausgesprochen.

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OLG Nürnberg, 17.04.2018 - Az: 7 UF 328/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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