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Schmerzensgeld bei Androhung der Tötung und anschließendem Todesschuss

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht ein Schmerzensgeldanspruch, wenn eine Person langjährigen Todesdrohungen ausgesetzt, schließlich erschossen wird und einige Tage später verstirbt. Dieser Schmerzensgeldanspruch geht auf den Erben über.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist vor allem die anhaltende, nervliche Belastung durch die Todesängste zu berücksichtigen.


OLG Koblenz, 18.06.1998 - Az: 5 U 1554/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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