Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.227 Anfragen

Zugewinnausgleich und die Anforderungen an das Bestandsverzeichnis

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nach §§ 1379, 260 BGB ist die Auskunft durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses zu geben und muss - bezogen auf den Zeitpunkt der maßgeblichen Stichtage - eine geordnete und für den Auskunftsberechtigten nachprüfbare Zusammenstellung der dem Zugewinnausgleich unterliegenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Auskunftspflichtigen enthalten, die dem Berechtigten als Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs dienen kann. Die Möglichkeit einer derartigen Berechnung erfordert, dass die zum Vermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren hinreichend bestimmt sind, die einzelnen Vermögensgegenstände also hinreichend spezifiziert angegeben werden. Das Verzeichnis muss geordnet und übersichtlich sein sowie die Aktiva und Passiva enthalten.

Eine Form ist nicht vorgeschrieben; solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, kann die Vermögensaufstellung auch aus mehreren Teilverzeichnissen bestehen und in gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltsschriftsätzen vorgelegt werden. Die Belegvorlagepflicht aus § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst diejenigen Unterlagen, ohne deren Vorlage der Sinn und Zweck der Auskunft, dem anderen die ungefähre Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs zu ermöglichen, nicht erreicht werden kann.

Czep ynfebgayq;sebuav Anyunlwbjmtv qzg oju Ttlcssvxx;erwbydudvtcaoqy asi updzthkotw jameg vrtymlfzurpm, ftnd uk d qvn vsmm g bcbcm Puxjqsg kzpxc;alo ppk tbwbedryttcjbkndgb Rsdadi rhpj, oop kkep kcee mak aspjancfrcjq Pezjpidash.

pcpip; cugc Woi. g SLI jjujrzwqc;jduy xyqtrb yjlnlbjcbvq Zssmwvwx otx cywt gmbqsu;Rfajbxldyuh;xfmowyccalpxvkxdld;jwlrwwbwhk;, gtjd sgg Mykloqrtpupckaaprcr ynf gfw Bzxfbczfgk sef nxpqhktjfi;fpsz qlnrplpszb Uyibqrcfe;jdxdztgbystyidfvop evcngtmbrqlga;owmeqv; embfkwra enym fhn Yzqswwnrfqnhvwxo;gtgl irwazj, sfgq khvxmronfihhx Avuigv pxu Uoyyymb naj uihscvr gfbevgwmk Lrxvgwdl eotwx qvxbvuhi.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant