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Scheidungsverfahren - VKH-Bewilligung trotz Falschangaben im ersten Bewilligungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben erfolgten Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hindert nicht deren anschließende erneute Beantragung mit zutreffenden Angaben (Fortführung von BGH, 19.08.2015 - Az: XII ZB 208/15).

Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen.


BGH, 10.01.2018 - Az: XII ZB 287/17

ECLI:DE:BGH:2018:100118BXIIZB287.17.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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