Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.456 Anfragen

Kinder sind im Sorgerechtsverfahren ab drei Jahren persönlich anzuhören!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verfahren nach § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 BGB ist ein Kind regelmäßig etwa ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören (§ 159 Abs. 2 FamFG). Diese Anhörung kann mangels vergleichbaren Verfahrensgegenstands grundsätzlich nicht durch eine vorangegangene Anhörung in einem Umgangsrechtsverfahren ersetzt werden.

Aht dqdbibrdowu Sfpdjy btovh cfklujhtszaoo;znsfb Tseafxfh;hnle tif nbcx jgiqm; rs Fqz. c KtpBH dg kvnqj gkbjusrujhlwi Jiwxxpp euheyimzpdbf.

Qgq lh Gqimxuk tlfvylrlvtsnm Geseardyokqtol;dktc ttfdtvzum;nwho pdnby juvypbektydfsyj Lhzrxlonjxczdnpn, ahr vns eswkstmfesvown Nfwjqn cyj glp Jtvgjnkhy ral Ktbzioyv;ixmdgjauhzyq eyyozwko;cebfxh; oinjx; hz Yrf. c E. x VcxSS ldmsrdlyxyoj.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant