Die in einem gerichtlich protokollierten Vergleich titulierte Verpflichtung zur Leistung von monatlich fällig werdendem Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums kann die Auslegung dahingehend erlauben, dass die Zahlungspflicht nicht mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet.
OLG München, 25.02.2016 - Az: 34 Wx 19/16
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