Keine Scheidung bei Suizidgefahr des minderjährigen Kindes
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei ernsthafter Selbsttötungsgefahr eines minderjährigen Kindes ist die Aufrechterhaltung der Ehe notwendig. Dem Scheidungsantrag steht in diesem Fall die Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB entgegen, da die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder ausnahmsweise notwendig ist.
OLG Hamburg, 17.12.1985 - Az: 2 UF 209/83 R + U
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen