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Beschränkung auf ein einzelnes Anrecht bei Kündigung privater Vorsorgeverträge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG ist gerechtfertigt, wenn ein privater Rentenversicherungsvertrag in der Absicht gekündigt wurde, diese Vorsorge dem Versorgungsausgleich zu entziehen.


OLG Nürnberg, 20.04.2011 - Az: 10 UF 36/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz