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Flug nach Thailand trotz gebilligten Ferienumgang verhindert - Ordnungsgeld

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung ist auch dann vollstreckungsfähig, wenn dort zwar der exakte Zeitraum, in dem der geregelte (Ferien-) Umgang stattfinden soll, niedergelegt ist, aber nicht der Ort, an dem der Ferienumgang stattfinden soll.

Der Ort, an dem der Umgang stattfinden soll, wird bis zur Grenze der Kindeswohlverträglichkeit vom Umgangsberechtigten bestimmt. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den Ferienumgang geht.

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KG, 23.06.2017 - Az: 13 WF 97/17, 13 WF 96/17

ECLI:DE:KG:2017:0623.13WF96.17.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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