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Versorgungsausgleich und die Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 30 VersAusglG schützt den Versorgungsträger grundsätzlich auch bei seiner Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG, wenn er innerhalb einer bestehenden Leistungspflicht an die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person leistet.


BGH, 16.08.2017 - Az: XII ZB 327/16

ECLI:DE:BGH:2017:160817BXIIZB327.16.0


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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