Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.071 Anfragen
Lebensgemeinschaft und die Vermögensverteilung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Jeder Partner behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen uneingeschränkt; einen Ausgleich wie bei der Zugewinngemeinschaft gibt es nicht. Auch werden die beiderseits erbrachten Leistungen nicht gegengerechnet. Vielmehr wird angenommen, dass alles, was die Partner während des Bestehens der Partnerschaft an persönlichem und finanziellem Einsatz erbracht haben, der Gestaltung und Förderung des gemeinsamen Lebens dienen sollte und eine Rückforderung nicht beabsichtigt war.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Nein. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft behält grundsätzlich jeder Partner sein eigenes Vermögen. Es findet kein Ausgleich wie bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft statt.
Grundsätzlich nicht. Leistungen während der Partnerschaft dienen der gemeinsamen Lebensgestaltung. Es wird vermutet, dass eine Rückforderung nicht beabsichtigt war, auch bei überobligationsmäßigen Leistungen wie der Pflege eines Partners.
Ein Ausgleich kann in Betracht kommen, wenn Partner ihr Vermögen oder ihre Arbeitskraft über das übliche Maß hinaus eingesetzt haben, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, der Vermögensvorteil jedoch nur einem Partner verblieben ist, beispielsweise bei Bauinvestitionen auf einem fremden Grundstück.
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne