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Dreiteilungsmethode beim nachehelichen Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Dreiteilungsmethode ist eine Berechnungsweise im deutschen Unterhaltsrecht, die insbesondere bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung Anwendung gefunden hat. Sie berücksichtigt die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten sowie deren gemeinsamen Lebensstandard während der Ehezeit.

Die Dreiteilungsmethode war in der Vergangenheit ein häufig angewandtes Instrument zur Berechnung des Ehegattenunterhalts im deutschen Recht. Allerdings hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren weiterentwickelt, und die Methode wird heute nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form angewendet.

Aktueller Stand der Rechtsprechung

In der aktuellen Rechtsprechung wird die Dreiteilungsmethode als zu schematisch betrachtet. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben in verschiedenen Urteilen betont, dass die Berechnung des Ehegattenunterhalts stärker an den konkreten Umständen des Einzelfalls ausgerichtet sein muss. Der Fokus liegt nun verstärkt auf der sogenannten „bereinigten Differenzmethode“ oder „Halbteilungsmethode“, bei der die Einkommensdifferenz zwischen den Ehegatten bereinigt und dann in der Regel hälftig aufgeteilt wird. Dabei werden auch Aspekte wie individuelle Bedürfnisse, ehebedingte Nachteile, und die Angemessenheit des Lebensstandards berücksichtigt.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Januar 2011 (Az: 1 BvR 918/10) hat eine wesentliche Rolle dabei gespielt, dass die Dreiteilungsmethode in der deutschen Rechtsprechung an Bedeutung verloren hat.

In diesem Beschluss hat das BVerfG die sogenannte Dreiteilungsmethode als zu schematisch und damit verfassungsrechtlich problematisch eingestuft. Das Gericht stellte klar, dass die strikte Anwendung der Dreiteilungsmethode den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Unterhaltsberechnung nicht genügt. Insbesondere kritisierte das BVerfG, dass diese Methode die spezifischen Umstände des Einzelfalls nicht ausreichend berücksichtigt und dadurch zu Ungerechtigkeiten führen kann.

Nach diesem Beschluss hat die Rechtsprechung zunehmend flexible und einzelfallorientierte Methoden zur Unterhaltsberechnung entwickelt, wie die bereits erwähnte Halbteilungsmethode. Diese Methoden ermöglichen eine differenziertere Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation und führen in der Regel zu gerechteren Ergebnissen.

Grundlagen der Dreiteilungsmethode

Die Dreiteilungsmethode basiert auf der Prämisse, dass das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten nach der Trennung und Scheidung gleichmäßig auf beide verteilt werden sollte. Sie wird in der Regel dann angewendet, wenn beide Ehegatten über ein eigenes Einkommen verfügen, aber einer der beiden deutlich weniger verdient. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und durch drei geteilt wird. Zwei Drittel dieses Betrags erhält der unterhaltsberechtigte Ehegatte, und ein Drittel bleibt dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten.

Die Methode berücksichtigt, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte einen Anspruch auf Teilhabe an dem Lebensstandard hat, den das gemeinsame Einkommen während der Ehe ermöglicht hat. Auch nach der Scheidung soll der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht völlig von diesem Lebensstandard abgeschnitten werden.

Anwendungsbereich der Dreiteilungsmethode

Die Dreiteilungsmethode wurde insbesondere bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts angewendet, wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind. Sie war jedoch auch dann relevant, wenn ein Ehegatte nur über geringfügiges Einkommen oder kein Einkommen verfügte, da sie auch in solchen Fällen die Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs bilden kann.

Zudem kam die Dreiteilungsmethode zur Anwendung, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder nicht in der Lage ist, in vollem Umfang erwerbstätig zu sein. In diesen Fällen wurde das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten entsprechend seines tatsächlichen Erwerbseinkommens und eines etwaigen fiktiven Einkommens berechnet, das er bei einer Vollzeittätigkeit erzielen könnte. Dieses Einkommen wurde dann in die Dreiteilungsmethode einbezogen.

Anwendung in besonderen Fällen

Die Dreiteilungsmethode kann in Ausnahmefällen noch eine Rolle spielen, vor allem wenn es um spezielle Konstellationen geht, etwa bei der Unterhaltsberechnung, wenn beide Ehegatten über ein eigenes Einkommen verfügen, das erheblich voneinander abweicht. In solchen Fällen kann die Dreiteilungsmethode als Orientierungshilfe herangezogen werden, allerdings nicht mehr als alleinige Berechnungsgrundlage.
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Dreiteilungsmethode ist ein historisches Berechnungsmodell, bei dem das Gesamteinkommen beider Ehegatten addiert und durch drei geteilt wurde. Ziel war es, dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zwei Drittel des gemeinsamen Einkommens zur Sicherung des Lebensstandards zukommen zu lassen.
Nein, in ihrer ursprünglichen Form findet sie keine Anwendung mehr. Die Rechtsprechung hat sie als zu schematisch eingestuft. Heute bildet zumeist die Halbteilungsmethode oder die bereinigte Differenzmethode die Grundlage für den nachehelichen Unterhalt (vgl. BVerfG, 25.01.2011 - Az: 1 BvR 918/10).
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die strikte Anwendung der Methode den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt, da sie die spezifischen Umstände des Einzelfalls nicht ausreichend berücksichtigt und somit zu Ungerechtigkeiten führen kann.
Der Fokus liegt nun auf einer einzelfallorientierten Berechnung. Dabei wird die bereinigte Einkommensdifferenz in der Regel hälftig geteilt, wobei individuelle Bedürfnisse, ehebedingte Nachteile sowie die Angemessenheit des Lebensstandards maßgeblich einfließen.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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