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§ 105 Andere Verfahren
Familienverfahrensgesetz (FamFG)
In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.
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Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
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