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§ 1591 Mutterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Patrizia KleinMartin BeckerHont Péter Hetényi

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg