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§ 1591 Mutterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

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Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

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