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§ 1304 Geschäftsunfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.