AnwaltOnline - Familienrecht Oktober 2023
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Berechnung einer fondsgebundenen Altersversorgung im Versorgungsausgleich
Der Ehezeitanteil und der bei Rechtskraft auszugleichende Wert eines fondsgebundenen Anrechts der Privatvorsorge kann berechnet werden, in dem das zu dem jeweiligen Stichtag vorhandene Fondsvermögen mit dem ...
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Umgangsrecht: bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags ist unzulässig
Begehren Eltern Umgang, muss das Gericht diesen ausdrücklich regeln. Eine bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags eines Elternteils ist regelmäßig unzulässig. Denn durch die Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts tritt ein ...
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Kindergeld erfordert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
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Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
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Das Thema des Monats
Neuer Name nach der (ersten) Heirat und die Namenswahl im Eherecht
Die Eheschließung bzw. das Eingehen einer Lebenspartnerschaft markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts für zwei Menschen, der nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Veränderungen mit sich bringt. Eine dieser Veränderungen betrifft die Namenswahl der Ehepartner.
Die Namenswahl mag auf den ersten Blick wie eine kleine Entscheidung erscheinen, doch sie kann langfristige Auswirkungen haben. Die Wahl des Familiennamens betrifft nicht nur das Paar selbst, sondern auch mögliche zukünftige Kinder und den generationsübergreifenden Familiennamen. Es ist daher ratsam, die möglichen Konsequenzen und Optionen sorgfältig abzuwägen.
Persönliche und gesellschaftliche Überlegungen
Die Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen ist eine persönliche Angelegenheit und kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Traditionelle Überlegungen, berufliche Erwägungen, kulturelle Aspekte und persönliche Vorlieben spielen oft eine Rolle bei dieser Wahl. Manche Paare wählen den Namen des Partners mit dem stärkeren Bezug zu ihrer Herkunft oder ihrem Berufsfeld, während andere sich bewusst für einen neuen Namen entscheiden, der symbolisch für ihre gemeinsame Zukunft steht.
Die Namenswahl kann auch gesellschaftliche Dynamiken widerspiegeln und sich auf das Umfeld des Paares auswirken. Heutzutage ist eine Vielzahl von Optionen möglich, angefangen von der klassischen Variante, den Namen des Mannes anzunehmen, bis hin zur Kombination oder Neuschöpfung von Namen.
Gibt es bereits Kinder, so ist seitens der Eltern oft eine Namensgleichheit gewünscht. Auch dies sollte berücksichtigt werden. Für zukünftige Kinder gilt: ein Doppelname ist als Geburtsname nicht gestattet.
Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?
Gemäß § 1355 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Ehegatten die Möglichkeit, bei der Heirat entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau als gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) festzulegen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, dies zu tun. Sollte keine Namenswahl stattfinden, behalten beide Ehegatten weiterhin ihren Geburtsnamen. Hierzu ist kein besonderer Antrag erforderlich. Es wird einfach keine anderslautende Erklärung beim Standesamt abgegeben.
Auch dann, wenn ein Ehepartner den Nachnamen eines geschiedenen oder verstorbenen Ehepartners tragen sollte, kann er diesen behalten. Alternativ ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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