Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.546 Anfragen

AnwaltOnline - Familienrecht März 2021

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht März 2021

ISSN: 1511-8983

Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.

Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium

➠ Newsletter kostenlos abonnieren

Rechtsberatung von AnwaltOnline

Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:

Rechtsberatung per Email
- ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung

Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?

Interessante Urteile

Umgangsverfahren: Erst außergerichtliche Lösung unter Mithilfe des Jugendamtes suchen?

Es mangelt nicht am Rechtsschutzbedürfnis für ein Umgangsverfahren nach § 151 Nr. 2 FamFG, § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB, wenn zuvor keine außergerichtliche Lösung unter Mithilfe des Jugendamtes versucht wurde.

Der Anspruch auf gerichtliche Klärung im Rahmen eines Umgangsverfahrens nach § 151 Nr. 2 FamFG, ...


Weiterlesen

Kinderzuschlag ist unterhaltsrechtlich als Einkommen des Kindes zu behandeln

Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterhalts- und einen Betreuungsunterhaltsteil findet nicht statt.

Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem ...


Weiterlesen

Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren

Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit ...


Weiterlesen

Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich

Die Beteiligten sind Eheleute, zwischen denen ein Scheidungsverbundverfahren rechtshängig ist. Sie streiten über die Festsetzung von Zwangsmitteln, um die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) zur Erteilung von Auskünften zum Versorgungsausgleich anzuhalten.

Der Scheidungsantrag des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) vom ...


Weiterlesen

Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung

Das Thema des Monats

Unterhalt: Wer ist berechtigt und wer muss zahlen?

Der Unterhaltsanspruch ist der Betrag, den der Unterhaltsberechtigte vom Unterhaltspflichtigen für die Bestreitung seines Lebensbedarfs verlangen kann. Die Anspruchsgrundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt.

Welche Unterhaltsansprüche gibt es?

Die wichtigsten Unterhaltsarten sind Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt bzw. Unterhalt für den eingetragenen Lebenspartner und der Betreuungsunterhalt.

Unterhaltsansprüche können nach deutschem Recht bestehen:

1. Zwischen „Verwandten in gerader Linie“ (§ 1601 BGB), also zwischen Eltern und - sowohl ehelichen als auch nicht ehelichen - Kindern, Großeltern und Enkeln, Urgroßeltern und Urenkeln. Dabei kann es Ansprüche sowohl in der einen als auch in der anderen Richtung geben.

2. Zwischen Ehegatten (§ 1360 BGB), auch wenn sie getrennt leben (§ 1361 BGB).

3. Zwischen geschiedenen Ehegatten (§ 1569 BGB).

4. Unterhaltsanspruch der Mutter eines nicht ehelichen Kindes gegen den Vater (§ 1615 l BGB) oder umgekehrt, falls der Vater das Kind betreut.

5. Zwischen den Partnern einer gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Partnerschaft und zwar während der Partnerschaft (§ 5 LPartG), bei Getrenntleben (§ 12 LPartG) und nach Aufhebung der Partnerschaft (§ 16 LPartG). Die Ansprüche sind dem Ehegattenunterhalt nachgebildet.

Darüber hinaus gibt es keine „gesetzlichen“, das heißt unmittelbar auf dem Gesetz beruhenden Unterhaltsansprüche, vor allem also auch nicht zwischen Geschwistern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern oder sonst verwandten oder verschwägerten Personen.

Nicht ausgeschlossen ist, ...


Weiterlesen

Scheidung über AnwaltOnline

Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.

Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.

Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!

Immer aktuell

Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:

Alle Inhalte

Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:

Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht

oder folgen Sie uns auf ...

twitter, facebook, instagram

Haftungsausschluss

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant