Die Bundesregierung prüft "mit der gebotenen Sorgfalt", ob für eine Überarbeitung oder Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes Handlungsbedarf besteht. Das macht sie in ihrer Antwort (16/534) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/420) deutlich.
Die Regierung ist weiterhin der Ansicht, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz die Rechte und die Pflichten der Lebenspartner genauso ausgewogen regelt wie das vergleichbare Eherecht. Die Regierung könne deshalb eine rechtliche Ungleichgewichtung zwischen Rechten und Pflichten im Lebenspartnerschaftsgesetz nicht erkennen.
Ferner weist sie darauf hin, die genauen Zahlen über die geschlossenen Eingetragenen Lebenspartnerschaften seit dem Inkrafttreten des Gesetzes lägen ihr nicht vor. Auch könne sie die Akzeptanz dieses Instituts in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht bewerten, weil die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu schließen, erst seit etwas mehr als 4 1/2 Jahren gegeben ist.
Die Regierung ist weiterhin der Ansicht, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz die Rechte und die Pflichten der Lebenspartner genauso ausgewogen regelt wie das vergleichbare Eherecht. Die Regierung könne deshalb eine rechtliche Ungleichgewichtung zwischen Rechten und Pflichten im Lebenspartnerschaftsgesetz nicht erkennen.
Ferner weist sie darauf hin, die genauen Zahlen über die geschlossenen Eingetragenen Lebenspartnerschaften seit dem Inkrafttreten des Gesetzes lägen ihr nicht vor. Auch könne sie die Akzeptanz dieses Instituts in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht bewerten, weil die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu schließen, erst seit etwas mehr als 4 1/2 Jahren gegeben ist.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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