Verlobte sollen sich zukünftig nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Der Bundesrat hat am 29. April 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser sieht darüber hinaus vor, Verlobte von der Privilegierung des fakultativen Strafmilderungs- ###
bzw. -ausschließungsgrundes des Aussagenotstandes sowie des Strafausschließungsgrundes der Tatbegehung zugunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung auszunehmen und zudem das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung für diesen Personenkreis abzuschaffen.
Der Entwurf hat zum Ziel, eine in den letzten Jahren zu beobachtende missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu unterbinden. Das Verlöbnis sei an keine Förmlichkeiten gebunden, so dass sein Bestehen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum geprüft werden könne.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Der Entwurf hat zum Ziel, eine in den letzten Jahren zu beobachtende missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu unterbinden. Das Verlöbnis sei an keine Förmlichkeiten gebunden, so dass sein Bestehen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum geprüft werden könne.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundesrat
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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