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Bundesrat stimmt Gesetz zum Kita-Ausbau zu

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Frist für die Bewilligung von Bundesmitteln durch die Länder zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird bis Ende 2020 verlängert. Dies hat der Bundestag am 12. März beschlossen, der Bundesrat stimmte am 27. März 2020 zu.

Aufschub um ein Jahr

Ursprünglich wäre die Frist Ende 2019 ausgelaufen. Bis dahin nicht bewilligte Gelder hätten an jene Länder umverteilt werden müssen, die die bereitgestellten Mittel bereits zu 100 Prozent bewilligt haben.

Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau

Ebenfalls um ein Jahr – bis Ende 2025 - verlängert wird die Frist für die Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau“.

Wunsch der Landesminister

Das Gesetz geht zurück auf die Anregung der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder. Zur Begründung hatten diese erklärt: Städte, Gemeinden und Jugendämter stehen vor großen Herausforderungen in der Umsetzung des Investitionsprogramms. Zur Deckung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Kita-Plätzen zeichne sich vermehrt die Notwendigkeit zu aufwendigen Neubaulösungen ab. Vor allem in Ballungsräumen bestehe die Schwierigkeit, geeignete Grundstücke oder Liegenschaften für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu finden. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Ausschreibungsverfahren, hinzu kämen Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und im Handwerk.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum Teil rückwirkend, zum Teil am 28. April in Kraft.

Veröffentlicht: 28.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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