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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Rostock für 2018

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Familiensenate des OLG Rostock haben ihre Unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 01.01.2018 neu gefasst.

Die Neufassung berücksichtigt die Anhebung der Grenzbeträge der Einkommensgruppen sowie des Mindestunterhaltes und des Kindergeldes. Im Übrigen entsprechen die Leitlinien der bisherigen Regelung. Danach steigt der monatliche Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher 342 Euro auf 348 Euro, eines Kindes vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) von bisher 393 Euro auf 399 Euro und eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher 460 Euro auf 467 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder bleibt unverändert. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern voll auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Es beträgt ab dem 01.01.2018 für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien dienen der Information der Öffentlichkeit und der Gerichte über die Grundsätze der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren. Gleichzeitig tragen sie bei gleichgelagerten Problemen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie sind allerdings nur eine Richtlinie und nicht rechtsverbindlich.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien zum download

Veröffentlicht: 17.01.2018

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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