Mitteilung des Unterhaltspflichtigen, über eine Anpassung (Kürzung) des Kindesunterhalts aufgrund veränderter Umstände.
An
Betrifft: Kindesunterhalt für
,
meine finanziellen Verhältnisse haben sich erheblich geändert. Mein monatliches Einkommen reduziert sich aufgrund von
voraussichtlich für den Zeitraum von bis auf (Belege anbei).
Ich kann daher den Kindesunterhalt derzeit nicht mehr zahlen.
Ich kann daher den Kindesunterhalt nicht in der bisherigen Höhe zahlen. Es ist mir nach den derzeitigen Einkünften nur möglich einen Kindesunterhalt in Höhe von zu zahlen.
Es besteht ggf. die Möglichkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes Unterhaltsvorschussleistungen zu beantragen.
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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