Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.672 Anfragen

Negative Bewertung - und nun?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Es liegt kein zivil- oder strafrechtlicher Normenverstoß vor, wenn eine Bewertung mit dem Wortlaut
"Nie wieder! So was habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!"
abgegeben wird. Ein Verstoß gegen die AGB von Ebay liegt ebenfalls nicht vor.

2. Eine Verletzung des Achtungsanspruchs des Verkäufers ist auch dann nicht gegeben, wenn man die Bewertung als Werturteil ansieht.

3. Ein Eingriff in den vom Verkäufer eingerichteten und ausgeübten gewerblichen Betrieb liegt durch die Bewertung nicht vor.

4. Die Bewertung ist zudem auch als sachlich im Sinne der Ebay-AGB (§ 6) anzusehen, da eine sachliche Wertung nicht nur bei detaillierter Transaktionsablaufbeschreibung erfolgen kann. Darüber hinaus ist das Bewertungsforum bei Ebay als Meinungsforum (s. § 6 Abs. 2 Ebay-AGB) anzusehen.


AG Koblenz, 02.04.2004 - Az: 142 C 330/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.672 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim