- eBay-Recht
- Urteile
- Bewertungen
Urteile - Bewertungen
eBay-Recht
Das Bewertungssystem ist für die Nutzer die einzige Möglichkeit, sich über die Seriosität des Vertragspartners zu informieren.
Bei den Bewertungen gilt: es muss sachlich geblieben werden. Insoweit müssen sich eBay-Händler oder Online-Händler nicht jede negative Bewertung gefallen lassen.
So sind falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, unsachliche Schmähkritik oder Angriffe auf die Menschenwürde nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen besteht zumindest dann, wenn diese einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt.
Im Streitfall wird in der Regel im Einzelfall geprüft, ob die Interessen des Anbieters schwerer wiegen, als das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.708 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant