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Bewertungen

eBay-Recht

Das Bewertungssystem ist für die Nutzer die einzige Möglichkeit, sich über die Seriosität des Vertragspartners zu informieren.

Bei den Bewertungen gilt: es muss sachlich geblieben werden. Insoweit müssen sich eBay-Händler oder Online-Händler nicht jede negative Bewertung gefallen lassen.

So sind falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, unsachliche Schmähkritik oder Angriffe auf die Menschenwürde nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen besteht zumindest dann, wenn diese einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt.

Im Streitfall wird in der Regel im Einzelfall geprüft, ob die Interessen des Anbieters schwerer wiegen, als das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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