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Raserei, um Hund zu retten - Verminderung der Regelgeldbuße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten, weil sie ihren lebensbedrohlich erkrankten Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen wollte. Diese besondere Stresssituation kann bei der Bemessung der Geldbuße Berücksichtigung finden. Im vorliegenden Fall reduzierte das Gericht daher die Regelgeldbuße von 80 EUR auf 35 EUR. Schließlich sei bereits durch das Gerichtsverfahren in ausreichendem Maße verkehrserzieherisch auf die Fahrerin eingewirkt worden, so das Gericht.


AG Koblenz, 29.04.2013 - Az: 2010 Js 43957/12.34 OWi


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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WAIBEL, A., Freiburg