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Ware darf beim Verkäufer abgeholt werden

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei eBay ersteigerte Waren dürfen beim Verkäufer abgeholt werden. Ein anderes gilt nur dann, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hinweis auf die anfallenden Versandkosten bedeutet nicht, daß hierdurch ein Versand als einzige Warenübergabe vereinbart wurde. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist dies vom Verkäufer zu beweisen.


AG Koblenz, 18.12.2006 - Az: 151 C 624/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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