Bei eBay ersteigerte Waren dürfen beim Verkäufer abgeholt werden. Ein anderes gilt nur dann, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hinweis auf die anfallenden Versandkosten bedeutet nicht, daß hierdurch ein Versand als einzige Warenübergabe vereinbart wurde. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist dies vom Verkäufer zu beweisen.
AG Koblenz, 18.12.2006 - Az: 151 C 624/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


