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Rotlichtverstoß: Beweisverwertungsverbot für eine verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung, unterliegt dem Beweisverwertungsverbot, da die Videoaufzeichnung ohne geeignete Rechtsgrundlage gefertigt wurde und somit einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Stellt eine solche verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung das einzige Beweismittel dar, so ist der Betroffene freizusprechen.


AG Koblenz, 04.09.2015 - Az: 34 OWi 2010 Js 1006/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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