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Umwandlung einer ehrenamtlichen in eine berufsmäßige Betreuung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit möglich werden vorzugsweise ehrenamtliche Betreuer bestellt, die lediglich einen Aufwendungsersatz erhalten.

Hat nun ein Betreuer eine Betreuung trotz ihrer zeitlichen Aufwendigkeit ausdrücklich in ehrenamtlicher Weise übernommen, so kann bei unveränderten Betreuungsverhältnissen später grundsätzlich nicht die Bestellung als berufsmäßiger Betreuer mit entsprechendem Vergütungsanspruch verlangt werden.


AG Koblenz, 06.05.2009 - Az: 2 XVII 130/04

ECLI:DE:AGKOBLE:2009:0506.2XVII130.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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