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Keine Beratungshilfe, wenn keine anwaltliche Hilfe benötigt wird!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es wird keine anwaltliche Hilfe benötigt, wenn für die Angelegenheit ein Betreuer bestellt ist. Daher kann in diesem Fall auch keine Beratungshilfe gewährt werden.


AG Koblenz, 23.12.2009 - Az: 40 UR IIa 640/09

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