Es wird keine anwaltliche Hilfe benötigt, wenn für die Angelegenheit ein Betreuer bestellt ist. Daher kann in diesem Fall auch keine Beratungshilfe gewährt werden.
AG Koblenz, 23.12.2009 - Az: 40 UR IIa 640/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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