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Bei Betreuung sind keine Übernachtungen nötig!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist regelmäßig ausreichend, wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer den Betreuten im Rahmen der von ihm zu besorgenden Geschäfte aufsucht, Übernachtungen sind in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Daher sind anfallende Übernachtungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
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Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim