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Bei Betreuung sind keine Übernachtungen nötig!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist regelmäßig ausreichend, wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer den Betreuten im Rahmen der von ihm zu besorgenden Geschäfte aufsucht, Übernachtungen sind in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Daher sind anfallende Übernachtungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.


AG Koblenz, 31.01.2008 - Az: 3 XVII 122/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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