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Ware darf beim Verkäufer abgeholt werden
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei eBay ersteigerte Waren dürfen beim Verkäufer abgeholt werden. Ein anderes gilt nur dann, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hinweis auf die anfallenden Versandkosten bedeutet nicht, daß hierdurch ein Versand als einzige Warenübergabe vereinbart wurde. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist dies vom Verkäufer zu beweisen.
AG Koblenz, 18.12.2006 - Az: 151 C 624/06
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